Die Disziplin, die diesen Bereich reglementiert, ist der Strahlenschutz. Dieser wird verstanden als:
“Disziplin mit stark biologischem, gesundheitlichem, physikalischem und naturalistischem Inhalt mit dem Zweck, den Gesundheitsstatus und das Wohlbefinden der Arbeiter und der Bevölkerung zu bewahren, indem die Gesundheitsrisiken durch ionisierende Strahlungen auf diejenigen menschlichen Aktivitäten reduziert werden, die vom Nutzen für die Gesellschaft und deren Mitglieder gerechtfertigt werden. Abhängig von seinem Zweck sorgt sie auch für den Schutz der Umwelt” (frei entnommen von “Grundlehren des Strahlenschutzes”, C. Polvani).
Das Hauptinteresse gilt dem unsichtbaren physikalischen Phänomen, das uns tagtäglich in den verschiedensten Formen umgibt : die Strahlung.
Im Allgemeinen wird das Wort Strahlungen in der Physik benutzt, um verschiedene Phänomene zu beschreiben. Die Radiosendungen, das sichtbare Licht, die Infrarotstrahlen, die Röntgenstrahlen einer radioaktiven Maschine, etc., sind tatsächlich alle auf die Strahlungen rückführbar.
Gemeinsamer Bestandteil ist die Energieübertragung zwischen zwei Punkten im Raum, mit oder ohne Bewegung von Korpuskularmaterial. Hier liegt der erste, große Unterschied, der die Strahlungen, abhängig von der Übertragungsmethode dieser Energie im Raum, in zwei große Familien klassifiziert.
Elektromagnetische Strahlungen:
Verbreiten sich mit Lichtgeschwindigkeit im Raum und besitzen keine physikalische Einheit. Abhängig von Ihrer energetischen Stufe und Wellenlänge werden sie in elektrische Strahlungen, Radiostrahlen, Infrarotstrahlen, sichtbares Licht und Röntgenstrahlen klassifiziert.
Die elektromagnetischen Strahlungen werden in: ionisierende Strahlungen (Röntgenstrahlen und Gammastrahlen) und nicht ionisierende Strahlungen klassifiziert. Der grundlegende Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien liegt in der Fähigkeit, die Atome der getroffenen und vom Strahlenbündel durchdrungenen Materie durch sekundäre Effekte zu erregen (mit technischen Worten: ionisieren)
Das Phänomen erfolgt durch Energieaustausch zwischen der Strahlung (Ladung) und den Grundkomponenten der Materie (weniger geladen). Gesamtwirkung ist das Erregen der Materie, indem die Elektronen von einer Energiestufe in die nächste springen oder sogar die Umlaufbahn um den Kern verlassen.
Korpuskularstrahlungen:
Bestehen aus subatomaren Teilchen (Elektronen, Positronen, Atomkernen, Neutronen), die sich mit annähernder Lichtgeschwindigkeit verschieben. Auch diese Art Strahlungen besitzen in Bezug auf die Materie ionisierende Fähigkeiten. Dennoch hängt die Erregung der Elektronen in diesem Fall hauptsächlich von direkten Kollisionen zwischen Materie und Atomen ab.
Der Parameter zur Einschätzung der Penetrationsfähigkeit der Strahlungen in die Materie ist der LET (Gesetz des lineraren Energietransfers). Dieser Parameter drückt tatsächlich das Verhältnis zwischen der Strahlungsstärke und der durchlaufenen Distanz aus. Die Stärke der ionisierenden Strahlungen wird in Elektronenvolt [eV] wiedergeben.